Ab 1.1.2009 löst die Verordnung (EG) Nr. 834/20078 die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 ab.
Die EG-VO Nr. 889/2008 enthält Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007. In Artikel 96 der EG-VO Nr. 889/2008 werden die Verordnungen (EWG) Nr. 207/93, (EG) Nr. 223/2003 und (EG) Nr. 1452/2003 aufgehoben.
Verweise auf die aufgehobenen Verordnungen gelten als Verweise auf die aktuellen Verordnungen. Die Verweise bitte nach der Entsprechungstabelle in Anhang XIV lesen.
Bitte halten Sie sich über unsere verschiedenen Linkangebote zu den Änderungen und Neuerungen bezüglich der verschiedenen Verordnungen auf dem Laufenden.
Änderung in den AGBs ab 1.1.2009! Unter § 8 Geheimhaltung gibt es einen zusätzlichen 2. Absatz:
2. Der Auftraggeber erklärt mit der Vertragsunterzeichnung sein Einverständnis zur Veröffentlichung der jeweiligen Gültigkeit der von BCS ausgegebenen Zertifizierungsbescheinigungen zum authorisierten Zugriff auf der BCS Website.
(siehe auch unter: BCS Dokumente)
AGB (pdf-Dokument,51 KB)
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