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EU-ÖKO-VO Deutschland
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Zertifizierung nach der EU-ÖKO-VO im Inland

Allgemeines

Bei der Erzeugung von Bio-Produkten wird grundsätzlich in ökologischen Pflanzenbau und in ökologische Tierhaltung unterschieden. 

  • Für die Bienenhaltung und Pilzerzeugung gibt es spezielle Anforderungen.
  • Die Erzeugungsvorschriften werden in der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 als Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 näher erläutert.
Wir bitten Sie die Details in der EU-ÖKO-VO (BMELV) bzw. EU-ÖKO-VO (EUR Lex) nachzulesen.

Was ist kontrollpflichtig?

  • Nicht verarbeitete pflanzliche und tierische Agrarerzeugnisse sowie Tiere - also z.B. Getreide, Ölsaaten, Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren oder Kälber; darüber hinaus sind auch wild gesammelte Pflanzen - wie Beeren und Pilze - kontrollpflichtig, wenn sie als Bio-Produkte verkauft werden sollen
  • Für den menschlichen Verzehr bestimmte, verarbeitete pflanzliche und tierische Agrarerzeugnisse - also z.B. Brotaufstriche, Teigwaren oder TK-Gemüse. Kosmetik und Heilmittel fallen nicht darunter!
  • Futtermittel - also z.B. Kraftfuttermischungen für Rinder

Wie häufig wird kontrolliert?

Das Kontrollsystem sieht mindestens einmal jährliche (angekündigte) Kontrollen vor, die durch stichprobenartige unangekündigte Kontrollen ergänzt werden.

Wer ist kontrollpflichtig?

Das Kontrollsystem für Bio-Produkte unterscheidet grundsätzlich drei Gruppen von kontrollpflichtigen Einheiten:

  • Erzeuger landwirtschaftlicher Bio-Produkte
  • Verarbeiter von Bio-Lebensmitteln
  • Exporteure von Bio-Produkten

Hier finden Sie das Verzeichnis der von BCS nach EU-ÖKO-VO zertifizierten Unternehmen.



 

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